LG Augsburg: Angabe von URL zu Accounts in Sozialen Netzwerken in E-Mail-Footer ist keine unzulässige Werbung, die Anspruch auf Unterlassung auslöst-> es fehlt an rechtswidriger Handlung
So das Gericht in seinem Hinweisbeschluss vom 18. Oktober 2023 (Az.: 044 S 2196/23) im Berufungsverfahren gegen ein Urteil des AG Augsburg, über das an dieser Stelle schon berichtet wurde. Das Gericht sieht keine Erfolgsaussichten… LG Augsburg: Angabe von URL zu Accounts in Sozialen Netzwerken in E-Mail-Footer ist keine unzulässige Werbung, die Anspruch auf Unterlassung auslöst-> es fehlt an rechtswidriger Handlung