LG Augsburg: Angabe von URL zu Accounts in Sozialen Netzwerken in E-Mail-Footer ist keine unzulässige Werbung, die Anspruch auf Unterlassung auslöst-> es fehlt an rechtswidriger Handlung
So das Gericht in seinem Hinweisbeschluss vom 18. Oktober 2023 (Az.: 044 S 2196/23) im Berufungsverfahren gegen ein Urteil des AG Augsburg, über das an dieser Stelle schon berichtet wurde. Das Gericht sieht keine Erfolgsaussichten für die Berufung und führt in der Begründung des Hinweisbeschlusses unter anderem aus: „…Denn jedenfalls fehlt es an der Rechtswidrigkeit eines etwaigen Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Klägers bzw. in seinen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Das Einblenden eines bloßen Links auf Social-Media-Präsenzen stellt sich nicht als rechtswidrig dar. Dem Amtsgericht ist beizupflichten, dass insoweit zu berücksichtigen ist, dass es sich um eine E-Mail im Rahmen einer vom Kläger initiierten Kommunikation gehandelt hat und die Nachricht…
AG Neumarkt:Kein Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten bei unzulässiger E-Mail-Werbung bei eigenen Rechtskenntnissen
So das Gericht in seinem Endurteil vom 10.November .2022, Az.: 3 C 270/22, in dem es zur Verurteilung zur Unterlassung von Werbung von E-Mail kam, jedoch die Kosten für die außergerichtliche Abmahnung, ausgesprochen durch einen Rechtsanwalt, nicht zugesprochen wurden. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen aus: „…Die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Abmahnung eines Verstoßes gegen einen deliktsrechtlichen Tatbestand ist dann nicht notwendig, wenn der Abmahnende selbst über eine hinreichende eigene Sachkundo zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung eines unschwer zu erkennenden Verstoßes verfügt (vgl. BGH, GRUR 2004, 789, 790 – Selbstbeauftragung). Ein Rechtsanwalt muss im Fall der eigenen Betroffenheit seine Sachkunde bei der Abmahnung eines deliktischen Handelns unter dem Gesichtspunkt der Schadensvermeidung (§…
LG Köln:Kontaktformular auf Internetseite & E-Mail-Übersendung
Kontaktformular auf Internetseite & E-Mail-Übersendung – Probleme können sich für den Werbenden ergeben, wenn dieser nicht nachweisen kann, dass die Nutzung des Kontaktformulars tatsächlich willentlich und wissentlich durch den per E-Mail kontaktierten erfolgt ist. Dann droht ein Verstoß gegen § 7 UWG, wie auch das LG Köln in seinem Urteil vom 7. April 2022 (Az.: 81 O 88/21) festgestellt hat. Wegen E-Mail-Übersendungen wurde durch einen nach § 8b UWG legitimierten Verein ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Kontaktformular auf Internetseite & E-Mail-Übersendung – Ansicht des Gerichts Das Gericht sah in dem zu entscheidenden Fall einen Unterlassungsanspruch als gegeben und führte dazu in den Entscheidungsgründen aus: „…Die Kontaktaufnahme der Beklagten durch E-Mails stellt…
AG Kassel:Anwendung der Rechtsmissbrauchsvorschrift des UWG bei E-Mail-Werbung durch Nicht-Mitbewerber
Anwendung der Rechtsmissbrauchsvorschrift des UWG bei E-Mail-Werbung durch Nicht-Mitbewerber – In diesem Fall, so das AG Kassel in einem Urteil vom 26. April 2022 (Az.: 435 C 1051/21), kann sich der aufgrund einer unzulässigen Übersendung von E-Mail-Werbung in Anspruch genommene Versender der E-Mail in einem Verfahren wehren, in dem Ansprüche geltend gemacht werden. Im Streitfall wurde ein Unterlassungsanspruch wegen der E-Mail-Versendung von Werbung geltend gemacht und dieser, weil außerhalb des Anwendungsbereichs des UWG liegend, mit der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet. Dann ergibt sich ein möglicher Unterlassungsanspruch aus der Anwendung von § 1004 BGB analog in Verbindung mit § 823 I BGB. Der im Streitfall in Anspruch genommene Versender der…