Mehr über den Artikel erfahren EuGH: Steht Auskunftsanspruch nach Art. 15 I h) bei Einsatz automatisierten Entscheidungsfindungen (einschließlich Profilings) Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Rechte Dritter entgegen, müssen Informationen gegenüber Aufsichtsbehörde oder Gericht offengelegt werden
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EuGH: Steht Auskunftsanspruch nach Art. 15 I h) bei Einsatz automatisierten Entscheidungsfindungen (einschließlich Profilings) Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Rechte Dritter entgegen, müssen Informationen gegenüber Aufsichtsbehörde oder Gericht offengelegt werden

Diese Institutionen müssen dann im Rahmen einer Interessenabwägung die Entscheidung treffen, in welchem Umfang der Auskunftsanspruch nach Art. 5 DSGVO erfüllt wird. So das Gericht in seinem Urteil vom 27.…

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Mehr über den Artikel erfahren EuGH: Auskunftsanspruch nach Art. 15 I h) bei Einsatz automatisierten Entscheidungsfindungen (einschließlich Profilings) umfasst in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form erteilte Information zu Verfahren und Grundsätzen
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EuGH: Auskunftsanspruch nach Art. 15 I h) bei Einsatz automatisierten Entscheidungsfindungen (einschließlich Profilings) umfasst in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form erteilte Information zu Verfahren und Grundsätzen

So das Gericht in seinem Urteil vom 27. Februar 2025 (Az.: C ‑ 203/22) in einem Vorabentscheidungsersuchen des VG Wien zu einem dort zu entscheidenden Fall zu Auskünften, die gegenüber…

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Mehr über den Artikel erfahren LG Aschaffenburg: kein Anspruch auf Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO wegen Übermittlung von Positivdaten an Wirtschaftsauskunftei im Nachgang zum Abschluss eines Telekommunikationsvertrages
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LG Aschaffenburg: kein Anspruch auf Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO wegen Übermittlung von Positivdaten an Wirtschaftsauskunftei im Nachgang zum Abschluss eines Telekommunikationsvertrages

So das Gericht in seinem Endurteil vom 23. Dezember 2024 (Az.: 62 O 194/23) in einem Rechtsstreit eines Mobilfunkkunden mit seinem Vertragspartner. Das Gericht sieht die Rechtgrundlage des berechtigten Interesses…

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Mehr über den Artikel erfahren OLG Dresden: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO, wenn personenbezogenes Datum in Form einer verwendeten E-Mail-Adresse bereits in der Vergangenheit Bestandteil von Datenschutzvorfällen war
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OLG Dresden: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO, wenn personenbezogenes Datum in Form einer verwendeten E-Mail-Adresse bereits in der Vergangenheit Bestandteil von Datenschutzvorfällen war

Solange diese vor dem streitgegenständlichen Vorfall liegen, besteht kein Anspruch. So das Gericht in seinem Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2025 (Az.: 4 U 812/24) in einem Berufungsverfahren, mit dem auf…

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