LG Berlin: Unzutreffende Buttonbezeichnung im E-Commerce=kein wirksamer Vertrag
Dies gilt auch dann, wenn mehrere Verträge nacheinander unter der Nutzung von Schaltflächen geschlossen werden. Dann muss jeder erforderliche Button bzw. die Schaltfläche auch entsprechend den Vorgaben nach § 312j III BGB gekennzeichnet sein. So das Gericht in seinem Urteil vom 23. März 2023 (Az.: 67 S 9/23) bezogen auf Flugreisebuchungsportal, bei dem vor der reinen Buchung auch eine besondere Mitgliedschaft geschlossen werden konnte. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Ein Vertrag über die „Prime-Mitgliedschaft“ ist gemäß § 312j Abs. 4 BGB nicht zustande gekommen, da die Beklagte ihre Pflichten aus § 312j Abs. 3 BGB nicht erfüllt hat. Danach ist in den Fällen, in denen eine…
AG Köln: analoge Anwendung von § 312j III BGB auf Auswahl-Button in standardisierter E-Mail-Kommunikation mit Verbrauchern
So das Gericht in seinem Urteil vom 13. Februar 2023 (Az.: 133 C 189/22) in einem Streitfall rund um Ansprüche aus Luftbeförderungsvertrag. Der Button in der E-Mail-Kommunikation muss auch entsprechend der Vorgaben des Gesetzes bezeichnet sein. Das Gericht sieht eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 312j III BGB (Ausführliche Darstellungen dazu im Urteil unter dem Az. verfügbar) Das Gericht führt zur Bezeichnung des Buttons in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Die in der E-Mail enthaltene Schaltfläche, die der Kläger ausgewählt hat, entsprach nicht den Anforderungen des § 312j Abs. 3 BGB. § 312j Abs. 3 S. 2 BGB verlangt für die Wirksamkeit des Vertragsschlusses, dass der Unternehmer die Schaltfläche,…
LG Stuttgart: Schaltfläche mit der Bezeichnung „Senden“ gegenüber Verbraucher führt nicht zum Vertragsschluss
So entschieden durch das Gericht in einem Rechtsstreit zwischen einem Makler und einem Kunden im Urteil vom 28. Dezember 2022 (Az.: 30 O 28/22) rund um Provisionsansprüche des klagenden Maklers. Thema war unter anderem die Darstellung auf der Internetseite des klagenden Maklers. Dort war die Abgabe einer Willenserklärung möglich, wobei dies nur unter der Betätigung eines Buttons mit der Beschriftung „Senden“ möglich war. Das Gericht sieht keine Einhaltung der gesetzlichen Vorschrift des § 312g III BGB und führt in den Entscheidungsgründen aus: „…Die Klägerin hat die Anforderungen des § 312j Abs. 3 BGB nicht erfüllt. Die Schaltfläche, mit der der Beklagte seine Vertragserklärung abgegeben hat, war nicht mit einer entsprechend…
LG Berlin:Vorlage an EuGH zum Umfang der Anwendung des § 312j III BGB
Vorlage an EuGH zum Umfang der Anwendung des § 312j III BGB – Dazu hat das LG Berlin dem EuGH per Beschluss vom 2. Juni 2022 (Az.: 67 S 259/21) zur sog. Button-Lösung des § 312j III BGB folgende Vorlagefrage gestellt (Tenor des Beschlusses): Steht es mit Art. 8 Abs. 2 UAbs. 2 RL 2011/83/EU in Einklang, wenn eine nationale Vorschrift (hier: § 312j Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 BGB in seiner vom 13. Juni 2014 bis 27. Mai 2022 geltenden Fassung) dahin ausgelegt wird, dass deren Anwendungsbereich ebenso wie der des Art. 8 Abs. 2 UAbs. 2 RL 2011/83/EU auch dann eröffnet ist, wenn der Verbraucher dem Unternehmer zum Zeitpunkt des auf elektronischem Wege herbeigeführten Vertragsschlusses nicht unbedingt,…
Ab 1.7.2022:Button für Kündigung von Dauerschuldverhältnissen im elektronischen Geschäftsverkehr kann Pflicht sein
Zu diesem Zeitpunkt tritt ein weiterer Teil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge in Kraft. In diesem Beitrag eine kurze, einleitende, Darstellung, die ausdrücklich nur Tipps enthält und keine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt. 1. „Webseite“ als Voraussetzung Erste Voraussetzung des ab dem 1.Juli 2022 in Kraft treten § 312k BGB ist, dass der Unternehmer den Ab-chluss von Verträgen über eine im Gesetz nicht näher definierte „Webseite“ ermöglicht. Nach der Gesetzesbegründung gehört neben der eigenen Webseite des Unternehmers hinaus ausdrücklich auch auf Webseiten, die von Dritten betrieben werden dazu gehören auch Vermittlungsplattformen. 2. Anwendungsbereich Betroffen sind nach § 312k II BGB nur ordentliche und außerordentliche Kündigungen. § 312k II 1 BGB setzt…