LG Traunstein: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO wegen Unwohlsein zu eigener Bonität aufgrund von Weitergaben von personenbezogenen Daten im Rahmen eines Telekommunikationsvertrages
So das Gericht in seinem Endurteil vom 03. Juni 2024, Az.: 9 O 2353/23. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Das Landgericht Frankfurt a. M. hat zu…
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Juni 6, 2024