Mehr über den Artikel erfahren OLG Frankfurt a.M.: Abmahnender muss dafür Sorge tragen, dass er eine Antwort des Abmahnenden erhalten kann-Ist dies nicht gewährleistet, kann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, bei dem Antwort nicht beigefügt wird, rechtsmissbräuchlich nach § 242 BGB sein
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OLG Frankfurt a.M.: Abmahnender muss dafür Sorge tragen, dass er eine Antwort des Abmahnenden erhalten kann-Ist dies nicht gewährleistet, kann ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, bei dem Antwort nicht beigefügt wird, rechtsmissbräuchlich nach § 242 BGB sein

So das Gericht unter anderem in seinem Urteil vom 17. April 2025 (Az.: 6 U 310/24) in einem Berufungsverfahren. Tatsächlicher Hintergrund waren Ansprüche bezogen auf die Bewerbung von Lebensmitteln. Es…

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Mehr über den Artikel erfahren LG Stuttgart: Klage einer nicht in Deutschland und EU ansässigen juristischen Person gegen Inhalte von Instagram-Beitrag unter Berufung auf das Unternehmenspersönlichkeitsrecht ist unzulässig, da Rechtsgrundlage nicht erfüllt sein kann
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LG Stuttgart: Klage einer nicht in Deutschland und EU ansässigen juristischen Person gegen Inhalte von Instagram-Beitrag unter Berufung auf das Unternehmenspersönlichkeitsrecht ist unzulässig, da Rechtsgrundlage nicht erfüllt sein kann

So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 12. Juni 2025 () in einem Rechtstreit um Inhalte von Instagram-Postings, durch die sich das in den VAE ansässige Unternehmen in…

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