OLG Karlsruhe: Zwischen Betreiber eines Sozialen Netzwerkes und einem Journalisten besteht grundsätzlich kein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG, sofern dies Beiträge in Gruppen in dem Sozialen Netzwerk betrifft
So das Gericht in seinem Beschluss vom 12. Dezember 2025 (Az.: 6 W 50/25) in einem einstweiligen Verfügungsverfahren. Hintergrund waren Beiträge in zahlreichen Gruppen in dem Sozialen Netzwerk, in denen…