Mehr über den Artikel erfahren OLG Hamburg: kein dringlichkeitsschädliches Verhalten im einstweiligen Verfügungsverfahren im Markenrecht, wenn nicht schnell Ansprüche gegen Lieferanten/Hersteller von rechtsverletzendem Produkt geltend gemacht werden
Bild erstellt mit Adobe Firefly durch Prompting

OLG Hamburg: kein dringlichkeitsschädliches Verhalten im einstweiligen Verfügungsverfahren im Markenrecht, wenn nicht schnell Ansprüche gegen Lieferanten/Hersteller von rechtsverletzendem Produkt geltend gemacht werden

So unter anderem das Gericht in einem kennzeichenrechtlichen Rechtsstreit rund um die Verwendung einer geschützten Marke für ein Möbelstück in seinem Urteil vom 8.Mai 2025 (Az.:  5 U 98/24). In…

0 Kommentare