Mehr über den Artikel erfahren Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht stellt Tätigkeitsbericht 2024 vor – Ein bunter „Blumenstrauß“ an alltäglichen Datenschutzsituationen und deren Bewertung ist enthalten
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Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht stellt Tätigkeitsbericht 2024 vor – Ein bunter „Blumenstrauß“ an alltäglichen Datenschutzsituationen und deren Bewertung ist enthalten

So z.B. auf Seite 35 des Berichts der Hinweis, dass Mitglieder der Geschäftsführung eines Verantwortlichen nicht geeignet sind, auch gleichzeitig die Funktion als betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu übernehmen. Offenbar scheint sich…

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Mehr über den Artikel erfahren BGH: Apotheker ist Inverkehrbringer von apothekenpflichtigen Arzneimitteln im Sinne von § 43 I AMG, wenn er diese nach Bestellung über Amazon-Marketplace sowie Übermittlung der Bestelldaten die Bestellung freigibt, Arzneimittel verpackt und diese versendet
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BGH: Apotheker ist Inverkehrbringer von apothekenpflichtigen Arzneimitteln im Sinne von § 43 I AMG, wenn er diese nach Bestellung über Amazon-Marketplace sowie Übermittlung der Bestelldaten die Bestellung freigibt, Arzneimittel verpackt und diese versendet

So das Gericht unter anderem in seinem Urteil vom 27. März 2025 (Az.: I ZR 222/19) in einem wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreit zwischen zwei Apothekern. Unter anderem war dort streitig, ob der…

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Mehr über den Artikel erfahren Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit stellt Tätigkeitsbericht 2024 vor -Mehrfach nicht erteilte Auskunft nach Art. 15 DSGVO verursacht Bußgeld gegen Verantwortlichen im niedrigen fünfstelligen Euro-Bereich
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Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit stellt Tätigkeitsbericht 2024 vor -Mehrfach nicht erteilte Auskunft nach Art. 15 DSGVO verursacht Bußgeld gegen Verantwortlichen im niedrigen fünfstelligen Euro-Bereich

Unter anderem dies lässt sich in dem Bericht finden. Auf Seite 139 stellt die Behörde einen Fall dar, in dem die Ansprüche von betroffenen Personen nicht erfüllt wurden. Für fünf…

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Mehr über den Artikel erfahren BPatG: Grundsatzentscheidung zu Gewährleistungsmarken – In puncto erforderlicher Unterscheidungskraft sind keine höheren oder niedrigeren Anforderungen zu beachten als bei den Individualmarken
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BPatG: Grundsatzentscheidung zu Gewährleistungsmarken – In puncto erforderlicher Unterscheidungskraft sind keine höheren oder niedrigeren Anforderungen zu beachten als bei den Individualmarken

So unter anderem das Gericht in seiner Entscheidung vom 16. Dezember 2024 (Az.: 26 W (pat) 31/20) in einer Beschwerdesache, mit der gegen die Zurückweisung der Anmeldung einer Gewährleistungsmarke vorgegangen…

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