LG Nürnberg-Fürth: Unterlassungsanspruch aus § 823 I BGB, wenn Telefonanruf zu werblichen Zwecken nach Vorgaben des § 7 UWG unzulässig ist
Genauer gesagt liegt ein unmittelbarer, betriebsbezogener Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vor, der eine Anspruch aus § 823 I BGB auslösen kann, wenn und soweit ein Anruf bei…