OLG München: Anbieter eines Social-Media-Dienstes haftet als mittelbarer Störer bezogen auf Fake-Profil von Personen und muss bestehende Accounts sperren und löschen, sobald der Anbieter im Rahmen einer konkreten Beanstandung erfolglos auf Fake-Profil hingewiesen wurde
So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 20. Januar 2026 (Az.: 18 U 2360/25 Pre e) in einem Rechtsstreit. Das Gericht sah hier die Eigenschaft als mittelbarer Störer…