Am 19. Februar 2026 wurde das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am 27. September 2026 treten nahezu überwiegend die Änderungen in Kraft, die geschäftliche Handlungen rund um das Thema „Nachhaltigkeit“ beeinflussen werden.

KI-generiertes Bild/Bild erstellt mit Adobe Firefly durch Prompting
Änderung des UWG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht – Inkrafttreten am 27. September 2026
- Beitrags-Autor:Rolf Albrecht
- Beitrag veröffentlicht:Februar 20, 2026
- Beitrags-Kategorie:Wettbewerbsrecht
Rolf Albrecht
Rechtsanwalt I Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz I Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) I Lehrkraft für besondere Aufgaben für das Gebiet Wirtschaftsrecht an der Hochschule Ruhr West
Das könnte dir auch gefallen
BGH: Das Interesse der Allgemeinheit an der Unterlassung einer Handlung bemisst den Streitwert einer Verbandsklage nach § 1 UKlaG und nicht wirtschaftliche Interessen durch die verwendete Handlung
KG Berlin: Verlängerung eines Mobilfunkvertrages durch Unternehmen um weitere 24 Monate gemäß Regelung in AGB verstößt gegen § 309 Nr. 9 lit. a) BGB