VG Berlin: Adresshändler und Werbeversender, der Dienstleistung des sog. Lettershop-Verfahrens nutzt, sind nicht gemeinsam für Datenverarbeitung nach Art. 4 Nr. 7, Art. 26 I 1 DSGVO verantwortlich
So das Gericht in seinem Urteil vom 14. Oktober 2025 (Az.: 1 K 74/24) in einem Rechtsstreit zu einer von der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde verhängten Verwarnung bezogen auf einen konkreten Beschwerdefall…
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November 25, 2025