So das Gericht nach eigener Pressemitteilung vom 27. Juni 2025 in vier Verfahren und damit vier Urteilen entschieden (Az.: 6 U 52/25, Az.: 6 U 53/25, Az.: 6 U 58/25 und Az.: 6 U 60/25). Es handelt sich jeweils um einstweilige Verfügungsverfahren. Daher ist nicht auszuschließen, dass die jeweiligen Hauptsacheklageverfahren noch folgen werden.