OLG Dresden: Streitwert für Unterlassung der Veröffentlichung einer Arbeitgeberbewertung auf Internetplattform erfolgt nach der Regelung für vermögensrechtliche Streitigkeit
Und somit muss die Bemessung nach der Regelung des § 48 I 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO. So das Gericht in seinem Beschluss vom 31. Juli 2024 (Az.: 4…
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September 24, 2024