OLG Hamburg: Dringlichkeitsvermutung bei Kennzeichenrechtsstreit nach § 140 III MarkenG widerlegt, wenn zwischen Kenntniserlangung der behaupteten Rechtsverletzung und Stellung eines Antrages auf einstweilige Verfügung mehr als 8 Wochen vergehen
So unter anderem das Gericht in einem sofortigen Beschwerdeverfahren mit Beschluss vom 2. Mai 2024 (Az.: 5 U 106/22 in einem Rechtsstreit rund um die Nutzung von Marken eines Unternehmens…
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Oktober 2, 2024