OLG Dresden: Einmalige E-Mail mit Sponsorenanfrage ist Werbung und begründet Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach §§ 1004 I 2 BGB analog, 823 I BGB
So das Gericht in seinem Hinweisbeschluss vom 24. Juni 2024 (Az.: 4 U 168/24), mit dem auf die Erfolglosigkeit des eingelegten Rechtsmittels der Berufung hingewiesen wurde. Das Gericht führt zur…
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August 19, 2024