LG Hamburg: Unterlassungsanspruch wegen unberechtigter Fotonutzung wird mit 10.000 EUR bewertet, sofern das Foto sich „von einem bloßen Schnappschuss“ abhebt
So das Gericht unter anderem hinsichtlich der als Aufwendungssersatz nach § 97a UrhG geltend gemachten Rechtsanwaltskosten in einem Klageverfahren wegen einer unberechtigten Nutzung. In seinem Urteil vom 15. Februar 2024…
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März 21, 2024