Mehr über den Artikel erfahren OLG Düsseldorf: Buttonbeschriftung mit „Abonnieren“ oder „Weiter zur Zahlung“, verwendet für Apps von Sozialem Netzwerk-Anbieter, erfüllt nicht die Vorgaben des § 312j III BGB
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OLG Düsseldorf: Buttonbeschriftung mit „Abonnieren“ oder „Weiter zur Zahlung“, verwendet für Apps von Sozialem Netzwerk-Anbieter, erfüllt nicht die Vorgaben des § 312j III BGB

So entschieden in einem Eilverfahren zu Lasten eines Unternehmens, dass Social Media Anwendungen anbietet. In dem Urteil vom 8. Februar 2024 (Az.: 20 UKl 4/23) führt das Gericht aus: „…Der…

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