BGH: Wiederholungsgefahr bei Unterlassungsanspruch aus Markenrecht entfällt nicht durch Einstellung der Werbung oder Einwand eines einmaligen Versehens
Unter anderem dies hat der BGH in seinem Urteil vom 10. Januar 2024 (Az.: I ZR 95/22) entschieden. Das Gericht führt dabei in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Die Erwägung…
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Februar 16, 2024