KG Berlin: Die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO bei Verstoß gegen Unterlassungsverurteilung ist möglich, auch wenn Verstoß zum Zeitpunkt der Antragstellung und Verurteilung nicht mehr vorliegt
So das Gericht in seinem Beschluss vom 2. Januar 2024 (Az.: 5 W 140/23) in einem Bestrafungsverfahren nach erfolgter Verurteilung zur Unterlassung. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem…
Kommentare deaktiviert für KG Berlin: Die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 ZPO bei Verstoß gegen Unterlassungsverurteilung ist möglich, auch wenn Verstoß zum Zeitpunkt der Antragstellung und Verurteilung nicht mehr vorliegt
Februar 7, 2024