Mehr über den Artikel erfahren OLG Hamburg: § 14 II 3 Nr. 1 UWG lässt für „Fälle, in denen nicht von einer besonderen Gefahr des Missbrauchs in Form eines massenhaften Vorgehens auszugehen ist.“ weiterhin fliegenden Gerichtsstand zu
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OLG Hamburg: § 14 II 3 Nr. 1 UWG lässt für „Fälle, in denen nicht von einer besonderen Gefahr des Missbrauchs in Form eines massenhaften Vorgehens auszugehen ist.“ weiterhin fliegenden Gerichtsstand zu

So das Gericht in seinem Urteil vom 7. September 2023 (Az.: 5 U 65/22). In dem Rechtsstreit waren unter anderem Aussagen in einem YouTube-Video als Verstoß gegen das UWG und…

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