OLG Nürnberg: Regelmäßige Verkaufsannoncen im Internet und Vertragsschluss mit Fernkommunikationsmitteln begründen Fernabsatzvertrag
Regelmäßige Verkaufsannoncen im Internet und Vertragsschluss mit Fernkommunikationsmitteln begründen Fernabsatzvertrag – Dies führt dazu, dass auch über das Widerrufsrecht zu informieren ist. So das OLG Nürnberg in seinem Endurteil vom…