OLG Hamm: Systematik von sinnlosen Bestellungen durch Mitarbeiter bei Mitbewerber und nachfolgende sinnlose Retourenvorgänge mit dem Ziel von negativen Kundenbeschwerden bei Onlineverkaufsplattformen kann Verstoß gegen § 826 BGB darstellen
Und zwar, wenn dies nicht widerlegt, werden kann, in der Folge verbunden mit einem Unterlassungsanspruch gegen das Unternehmen, für das die Bestellenden tätig gewesen sind. So das Gericht im Rahmen der zugegebenermaßen sehr kurz gehalten Entscheidung in Form des Urteils vom 16. April 2024 (Az.: 4 U 151/22) im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen zwei Mitbewerbern. Die Mitarbeitenden des beklagten Unternehmens hatten Bestellungen beim Kläger durchgeführt, danach Rücksendungen bzw. Retouren veranlasst und danach zu diesen Vorgängen Äußerungen zum Kläger in Form von Beschwerden bei Onlineverkaufsplattformen ausgeführt. Das Gericht sieht darin einen Verstoß gegen § 826 BGB, genauso wie das Landgericht zuvor, und führt in den Entscheidungsgründen aus: „…Das Landgericht hat in…
LG Bielefeld:Werbung mit Kundenreferenzen
Werbung mit Kundenreferenzen sind nur dann zulässig, wenn eine vorherige Zusammenarbeit tatsächlich erfolgt ist. Ansonsten kann das als Referenz genannte Unternehmen Ansprüche auf Unterlassung geltend machen. So entschieden in einem Rechtsstreit durch das Landgericht Bielefeld (Urteil vom 23. November 2021, Az.: 15 O 104/20, nicht rechtskräftig). Die Verwendung auf einer Referenzlisten gefiel verschiedenen klagenden Unternehmen, einem Versicherungskonzern und dessen Tochterunternehmen nicht. Das Gericht sah in den Fällen, in den die klagenden Unternehmen keine vorherige Zusammenarbeit mit dem Werbenden hatten, einen Unterlassungsanspruch als gegeben an. Das Gericht führt zur Entscheidung über die streitgegenständliche Werbung mit Kundenreferenzen in der Urteilsbegründung unter anderem aus: „…Die Klägerin zu 1. hat gegen die Beklagte zu…