OLG Nürnberg: Dringlichkeitsfrist in Wettbewerbssachen für die Stellung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beträgt 1 Monat
So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 19. August 2025 (Az.: 3 U 562/25 UWG) in einem wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren. Das Gericht bejahte die Dringlichkeit zu Gunsten des Antragsstellers und führt zur Begründung… OLG Nürnberg: Dringlichkeitsfrist in Wettbewerbssachen für die Stellung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beträgt 1 Monat