Mehr über den Artikel erfahren OLG Köln: Pflichthinweises nach § 4 III 1 HWG („Zu Risiken und Nebenwirkungen…“) ist nach § 4 V HWG auch in Instagram-Videobeitrag am Ende in Textform und Sprechform erforderlich
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OLG Köln: Pflichthinweises nach § 4 III 1 HWG („Zu Risiken und Nebenwirkungen…“) ist nach § 4 V HWG auch in Instagram-Videobeitrag am Ende in Textform und Sprechform erforderlich

So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 11. September 2025 (Az.: 6 U 118/24) in einem Verfahren nach dem UWG, in dem Unterlassungsansprüche durch einen qualifizierten Wirtschaftsverband gegen…

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Mehr über den Artikel erfahren OLG Karlsruhe: Zwischen Betreiber eines Sozialen Netzwerkes und einem Journalisten besteht grundsätzlich kein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG, sofern dies Beiträge in Gruppen in dem Sozialen Netzwerk betrifft
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OLG Karlsruhe: Zwischen Betreiber eines Sozialen Netzwerkes und einem Journalisten besteht grundsätzlich kein konkretes Wettbewerbsverhältnis im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 4 UWG, sofern dies Beiträge in Gruppen in dem Sozialen Netzwerk betrifft

So das Gericht in seinem Beschluss vom 12. Dezember 2025 (Az.: 6 W 50/25) in einem einstweiligen Verfügungsverfahren. Hintergrund waren Beiträge in zahlreichen Gruppen in dem Sozialen Netzwerk, in denen…

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