OLG Brandenburg: Auch bei Retourenwaren oder kurz getestete Produkte im Bereich von Haushaltsgeräten muss,sofern rechtliche Grundlagen bestehen, beim Wiederverkauf eine Energieverbrauchskennzeichnung bei Onlineverkaufsangeboten erfolgen
So das Gericht in seinem Urteil vom 7. Mai 2024 (Az.: 6 U 37/23) in einem Rechtsstreit eines qualifizierten Wirtschaftsverbandes mit einem Unternehmen. Dieses hatte kennzeichnungspflichte Produkte als „B-Ware“ in…