LG Nürnberg-Fürth: Unterlassungsanspruch aus § 823 I BGB, wenn Telefonanruf zu werblichen Zwecken nach Vorgaben des § 7 UWG unzulässig ist
Genauer gesagt liegt ein unmittelbarer, betriebsbezogener Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb vor, der eine Anspruch aus § 823 I BGB auslösen kann, wenn und soweit ein Anruf bei einem Nicht-Verbraucher nicht aufgrund einer mutmaßlichen Einwilligung in die werbliche Ansprache per Telefon erfolgt. Dies wäre aber nach den Vorschriften des § 7 II Nr.1 UWG erforderlich. Diese Ansicht vertritt das Gericht in seinem Urteil vom 29. September 2023 (Az.: 19 O 1485/23) in einem Rechtsstreit um Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft aus entsprechenden Telefonanrufen. Das Gericht äußert dabei in den Entscheidungsgründen des Urteils unter anderem folgendes: „…Die Verwirklichung des Tatbestandes des § 7 I, II Nr. 1, Nr.…
Bundesnetzagentur veröffentlicht Auslegungshinweise zur Dokumentation von Einwilligungen in Telefonwerbung
Diese betreffen die Neuregelungen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und dort § 7a UWG. Sie finden die Hinweise am Ende der Darstellung, die überfolgenden Link erreichbar ist:https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Unternehmenspflichten/Telefonwerbung/start.html
KG Berlin:Unerwünschte Werbung & Gegenstandswert in Klageverfahren
Unerwünschte Werbung & Gegenstandswert in Klageverfahren – Dieser spielt die Rolle für die Bemessung von Rechtsanwalts-und Gerichtskosten in einem gerichtlichen Verfahren. Das KG Berlin hat sich in einem Beschluss vom 17. Januar 2022 (Az.: 5 W 152/21) mit den Gegenstandswerten und deren Höhe beschäftigt. Hintergrund war ein Beschwerdeverfahren zur Höhe des Streitwertes in einem Klageverfahren zwischen einem klagenden Rechtsanwalt und einem beklagten Unternehmen, einem Energieversorgungsunternehmen, und der Zulässigkeit von unerbetener Telefonwerbung sowie unerbetener Werbung per E-Mail. Rechtsprechungsänderung: Auch bei gewerblichen Adressaten von unerwünschten E-Mails mit Werbung beträgt Gegenstandswert 3.000 EUR Hier ändert das LG Berlin seine bisherige Rechtsprechung und gleicht die Gegenstandswerte für private und gewerbliche Empfänger an. Bisher hatte…