Bundesnetzagentur veröffentlicht Auslegungshinweise zur Dokumentation von Einwilligungen in Telefonwerbung

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Diese betreffen die Neuregelungen im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und dort § 7a UWG.

Sie finden die Hinweise am Ende der Darstellung, die überfolgenden Link erreichbar ist:https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Unternehmenspflichten/Telefonwerbung/start.html