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LG Frankfurt a.M.: Im Ordnungsmittelverfahren ist eine einseitige Erledigung nicht möglich

Im Ordnungsmittelverfahren ist eine einseitige Erledigung nicht möglich – So das LG Frankfurt a.M. in seinem Beschluss vom 23. August 2022 (Az.: 2-03 O 242/16). Das Gericht hatte über einen Erledigungsantrag in einem wettbewerbsrechtlichen Ordnungsmittelverfahren… LG Frankfurt a.M.: Im Ordnungsmittelverfahren ist eine einseitige Erledigung nicht möglich

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