BGH: Vertrieb von Spielzeugautos in Form einer spielzeughaft verkleinerten Nachbildung des Originals unter beiläufiger Verwendung einer Marke ist keine unlautere Rufausnutzung
So das Gericht in seinem Urteil vom 12. Januar 2023 (Az.: I ZR 86/22) rund um das Angebot eines eben solchen Spielzeugautos, auf dem die Marke des klagenden Unternehmens angebracht…