OLG München: kein Anspruch auf Löschung von „Zahlungsstörungen“ nach Art. 17 DSGVO vor Ablauf von 3 Jahren seit Beendigung der Situation gegenüber Wirtschaftsauskunftei, wenn Interesse der natürlichen Person an vorzeitiger Löschung nicht dem Interesse der Wirtschaftsauskunftei überwiegen
Ein solches überwiegendes Interesse und damit eine Löschung nach 6 Monaten oder zwei Jahren konnte das Gericht in seinem Endurteil vom 11. April 2025 (Az.:14 U 3590/24 e) nicht feststellen.…
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April 24, 2025