OLG Hamm:Zugangsprobleme bei Abmahnung per E-Mail
Zugangsprobleme bei Abmahnung per E-Mail – Das OLG Hamm hatte sich in einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit zwischen zwei Mitbewerbern nur noch mit den Kosten des Verfahrens bzw. der Kostentragung zu beschäftigen. Es wurde eine E-Mail mit Anhängen einer Abmahnung und einer Unterlassungserklärung an den auf Unterlassung in Anspruch genommenen Mitbewerber versendet. Dieser gab keine Unterlassungserklärung ab bzw. reagierte nicht, so dass eine einstweilige Verfügung beantragt und erlassen wurde. Der in Anspruch genommenen Mitbewerber gab daraufhin eine Abschlusserklärung wegen der einstweiligen Verfügung ab und legte aber Kostenwiderspruch gegen die ihm auferlegten Kosten des Gerichtsverfahrens ein, nachdem er diese Möglichkeit als Vorbehalt in die Abschlusserklärung aufgenommen hatte. Zugangsprobleme bei Abmahnung per E-Mail –…