OLG Frankfurt a.M.: keine Anrechnung der Kosten einer kennzeichenrechtlichen Abmahnung durch anderen Rechtsvertreter auf Verfahrensgebühr des gerichtlichen Vertreters nach RVG im nachfolgenden Gerichtsverfahren
So das Gericht in seinem Beschluss vom 12. Januar 2024 (Az.: 6 W 109/23) in einem sofortigen Beschwerdeverfahren rund um die Kostenfestsetzung in einer Kennzeichenstreitsache. Dort war die außergerichtliche Abmahnung aufgrund bestehender Markenrechte durch eine Patentanwaltskanzlei in Frankreich ausgesprochen worden. Die dort entstandenen Kosten sind entgegen dem Vortrag des Beklagten nicht im Kostenfestsetzungsverfahren auf die Verfahrensgebühr im Gerichtsverfahren anzurechnen. Das Gericht führt in den Gründen unter anderem aus: „…Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine Kürzung der Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren daher nur in Betracht, wenn der Rechtsanwalt zum Zeitpunkt des Entstehens der Verfahrensgebühr schon einen Anspruch auf eine Geschäftsgebühr aus seinem vorprozessualen Tätigwerden erlangt hat (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom…
OLG Frankfurt a.M.: Kosten eine Testkaufes zur Durchsetzung von kennzeichenrechtlichen Ansprüchen können auch im einstweiligen Verfügungsverfahren als festzusetzende Kosten zu Lasten der unterliegenden Partei nach § 91 I 1 ZPO festgesetzt werden
So das Gericht in seinem Beschluss vom 4. Oktober 2023 (Az.: 6 W 129/20) im Rahmen eines sofortigen Beschwerdeverfahrens hinsichtlich der Festsetzung von Kosten eines Rechtsstreits, in dem Ansprüche aus dem Marken- und damit Kennzeichenrecht streitig waren. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen, mit der Entscheidung wurde die angefallenen Kosten eine Testkaufes dann ebenfalls festgesetzt, unter anderem aus: „…Gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Zu den Kosten, die im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden können, zählen dabei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit auch diejenigen Kosten, die der Vorbereitung eines konkret bevorstehenden…
OLG Frankfurt a.M.:Wenn in Markensache Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz tätig ist & das „kleine 1×1“ des Markenrechts im Rechtsstreit relevant ist, ist zusätzliche Tätigkeit eines Patentanwaltes nicht erstattungsfähig
So das Gericht in seinem Beschluss vom 21. August 2023 (Az.: 6 W 24/20). In dem Beschwerdeverfahren waren unter anderem die Festsetzung von Patentanwaltskosten in dem Rechtsstreit streitig. Die Beauftragung und damit auch Kostenerstattung sah das Gericht nicht als zweckentsprechende Rechtsverfolgung an und setzte die Kosten ab. Dazu führt es unter Anwendung der Rechtsprechung des EuGH und des BGH in der Begründung unter anderem aus: „…Anhand des Vorbringens des Klägers kann der Senat nicht feststellen, dass die mittels anwaltlicher Versicherung glaubhaft gemachte Mitwirkung des Patentanwalts aus ex ante Sicht zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung sachdienlich, sprich notwendig gewesen ist. Dem unterlegenen Beklagten sind deshalb die Kosten des Patentanwalts nicht aufzuerlegen. Der Kläger…
OLG Brandenburg: Streitwert von 15.000 EUR bei Rechtsverstößen durch „Pseudo-Privatverkäufer“ und Vorgehen durch qualifizierten Wirtschaftsverband
Das Gericht hatte über den Streitwert für ein einstweiliges Verfügungsverfahren zu entscheiden, in dem der anspruchsführende qualifizierte Wirtschaftsverband den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen hatte. In seinem Beschluss vom 24. April 2023 (Az.:6 W 28/23) hat das OLG den Streitwert auf 15.000 EUR festgesetzt und zur Begründung ausgeführt: „…Wesentlicher Anknüpfungspunkt für die Ermessensausübung ist das wirtschaftliche Interesse des Klägers/Antragstellers an der Anspruchsverwirklichung, welches objektiv, nicht nach seinen subjektiven Vorstellungen zu bestimmen ist (vgl. Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm, UWG, 41. Aufl., § 12 Rn 4.3b, 4.3b). Streitwertangaben der Parteien zu Beginn des Verfahrens haben indizielle Bedeutung (vgl. Köhler/Feddersen a.a.O. Rn 4.3a). Ist die Bedeutung der Sache für den Beklagten/Antragsgegner erheblich…
LG Köln: kein sofortiges Anerkenntnis im Gerichtsverfahren zu Urheberrechtsverletzung nach § 93 ZPO möglich,wenn bei urheberrechtlicher Abmahnung auf Nachfrage außergerichtlich Inhaberschaft der urheberrechtlichen Rechte substantiiert wird
So das Gericht in seinem Urteil vom 30. März 2023 (Az.: 14 O 222/22). Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Neben diesen allgemeinen Grundsätzen kann es im Urheberrecht zu Besonderheiten kommen, da die Aktivlegitimation des Urhebers nicht selten für den Abgemahnten nicht ohne Weiteres überprüfbar ist. So hat etwa das OLG Frankfurt (Beschluss vom 28.8.2017 – 11 W 16/17, ZUM-RD 2018, 7) ausgeführt, dass unter Beachtung des Grundsatzes, dass der Verletzer verpflichtet ist, sich selbst nach der Rechtekette zuerkundigen, wenn er einen nicht von ihm stammenden urheberrechtlich geschützten Gegenstand benutzen will und er auch im Prozess die Rechtsinhaberschaft nicht einfach bestreiten darf, gleichwohl den Kläger die Darlegungs-…
OLG Hamburg:Kostenersatz für Abschlussschreiben
Kostenersatz für Abschlussschreiben – Nach einer Beschlussverfügung in UWG-Sachen ist ein Anspruch gegeben, wenn bei Absendung des Schreibens keine Kenntnis von über einen Widerspruch gegen eine Beschlussverfügung vorliegt und zwei Wochen seit Ergehen der Verfügung vergangen ist. So das OLG Hamburg in Bestätigung bisheriger Rechtsprechung in seinem Urteil vom 20. Januar 2022 (Az.: 3 U 66/21). In einem Rechtsstreit zwischen einem Apotheker und einem Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln für Kraftsportler war ein Unterlassungsanspruch wegen fehlender Grundpreisangaben bei der Bewerbung von Aminosäureprodukten in Kapselform geltend gemacht worden sowie ein Anspruch auf Erstattung von Kosten für ein Abschlussschreiben. Kostenersatz für Abschlussschreiben – Gericht bejaht Anspruch Die Richter des OLG bejahten den geltend gemachten…
BGH:Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens im Markenlöschungsstreit
Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens im Markenlöschungsstreit – Dieser wird regelmäßig mit 50.000 EUR bewertet, sofern kein gesonderter Vortrag auch zu einem höheren Gegenstandswert führt. So wieder bestätigt durch den BGH im Beschluss vom 24. Januar 2022 (Az.: I ZB 50/21).