Einigung erzielt: Recht auf Reparatur für Waren (nicht alle) wird kommen
In der zwischen Unterhändlern des EU-Parlamentes und der EU-Staaten erzielten Einigung werden bestimmte Waren ausgeschlossen sein (z.B. Möbel), aber Elektrogeräte aus der Gruppe der „weißen Ware“ wie Kühlschränke und Waschmaschinen umfasst sein. Gleiches gilt für Smartphones. Hinzukommen werden auch Informationspflichten, die z.B. Informationen zur Pflicht zur Reparatur und die dafür entstehenden Kosten umfassen. Genauso wird für reparierte Waren eine gesonderte Verlängerung der Gewährleistung von einem Jahr eingeführt. An dieser Stelle wird ergänzend berichtet werden, sobald der Text der Einigung in Firm der zu erwartenden EU-Richtlinie vorliegt.
AG Frankenthal: Anscheinsbeweis der Nutzung eines eBay-Accounts zu Lasten von Account-Inhaber greift nicht immer
Anscheinsbeweis der Nutzung eines eBay-Accounts zu Lasten von Account-Inhaber greift nicht immer – Zumindest dann nicht, so das AG Frankenthal gemäß Pressemitteilung zu seinem Urteil vom 28. September 2022 (Az.: 3c C 113/22), wenn der Käufer Anhaltspunkte dafür erkennen kann, dass der Inhaber des Accounts nicht für das Handeln bei einem Vertragsschluss erkennbar war. In der Pressemitteilung ist dazu in Bezug auf den durch das Gericht zu entscheidenden Fall von einem in einer E-Mail enthaltenen außergewöhnlichen Vorschlag der Abwicklung des Vertrages die Rede Es heißt in der Pressemitteilung dazu unter anderem: „…Selbst wenn zu Vorstehendem eine andere Auffassung vertreten würde, wäre ein zugunsten des Kläger in Betracht kommender Anscheinsbeweis jedenfalls…
LG Magdeburg:Fehlerhafter Startpreis bei Internet-Auktion kann Anfechtungsrecht begründen
Fehlerhafter Startpreis bei Internet-Auktion kann Anfechtungsrecht begründen – Dies gilt zumindest dann, wenn es sich um eine Erklärungsirrtum nach § 119 I BGB handelt. So entschieden in einem Rechtsstreit durch das LG Magdeburg in einem Urteil vom 20. Januar 2021 (Az.: 2 O 706/20). In dem Klageverfahren war streitig, ob dem Kläger Ansprüche auf Vertragserfüllung bzw. Schadensersatz aus einem Kaufvertrag zu Waren zustanden, die der Beklagte im Wege der Internetauktion zum Kauf angeboten hatte. Der Beklagte hatte am Tag des Kaufes durch den Kläger die Anfechtung des Kaufvertrages erklärt und auf einen Erklärungsirrtum bei Einstellung der Waren hinsichtlich des Startpreises verwiesen. Nach Zeugeneinvernahme sah das Gericht den Anfechtungsgrund und wies…