OLG Frankfurt a.M.: Unternehmen, dass Cookies ohne Betreiber einer Internetseite zu sein auf dieser einsetzt, haftet ohne Einholung der erforderlichen Einwilligung auf Unterlassung und Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO in Höhe von 100 EUR
So das Gericht in seinem Urteil vom 11. Dezember 2025 (Az.: 6 U 81/23) in einem Rechtsstreit eines Nutzers einer Internetseite gegen den Anbieter einer Cookie-Software, die auf verschiedenen Internetseiten…