OLG München: E-Mail-Dienste-Anbieter muss keine Auskunft zu Nutzern geben, sofern die E-Mail-Adressen zur Bewertung auf einer Arbeitgeberbewertungsplattform genutzt wurden
So das Gericht in seinem Beschluss vom 26. August 2025 (Az.: 18 W 677/25 Pre e) und damit sah das Gericht auch nicht die Anspruchsgrundlage des § 21 TDDDG als erfüllt an, da der E-Mail-Diensteanbieter… OLG München: E-Mail-Dienste-Anbieter muss keine Auskunft zu Nutzern geben, sofern die E-Mail-Adressen zur Bewertung auf einer Arbeitgeberbewertungsplattform genutzt wurden