LG Augsburg: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO nach SCHUFA-Mitteilung im Zusammenhang mit Telekommunikationsvertrag, da Einwilligung in Datenweitergabe vorlag
So das Gericht in seinem Endurteil vom 05. Juli 2024 (Az.: 041 O 3703/23). Das Gericht sieht schon keinen Anspruch, da die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf einer zulässigen Rechtsgrundlage…