BAG: § 26 I 1 BDSG ist Rechtsgrundlage nach Art. 6 I lit c.) DSGVO bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Interessenvertretung dar, auch wenn Vorschrift nicht Vorgaben der Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO genügt
So das Gericht in seinem Beschluss vom 9. Mai 2023 (Az.: 1 ABR 14/22) im einem Rechtsbeschwerdeverfahren in einem Rechtsstreit eines Arbeitgebers mit einer Interessenvertretung. Die Interessenvertretung hatte eine Auskunftsanspruch…