LG Dessau-Roßlau: kein Anspruch auf Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO nach SCHUFA-Mitteilung im Zusammenhang mit Telekommunikationsvertrag, da Vorgang aufgrund der Rechtsgrundlage des berechtigten Interesses nach Art.6 I lit.f) DSGVO zulässig.
So das Gericht in seinem Urteil vom 2. August 2024 (Az.: 2 O 67/24) nach einer persönlichen Anhörung des Klägers durch das Gericht. Dieses führt in den Entscheidungsgründen unter anderem…