OLG Hamburg: Bewertungsplattform für Arbeitgeber muss Rechtsprechung des BGH zu Onlinebewertungsplattformen beachten/Löschungsanspruch möglich, wenn Plattformbetreiber auf Nachfrage Bewertende nicht so individualisiert, dass Bewerteter geschäftlichen Kontakt prüfen kann
So das Gericht in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit seinem Beschluss vom 8. Februar 2024 (Az.: 7 W 11/24), mit dem im sofortigen Beschwerdeverfahren einige Bewertungsveröffentlichungen zu einem Arbeitgeber untersagt wurden. Das Gericht führt zur Anwendung der Rechtsprechung in den Entscheidungsgründen aus: „…Auch für den hier gegebenen Fall kommen die nunmehr vom Bundesgerichtshof für die Haftung des Betreibers eines Internet-Bewertungsportals entwickelten Grundsätze (BGH, Urt. v. 9. 8. 2022, Az. VI ZR 1244/20, NJW 2022, S. 3072 ff.) vollen Umfangs zum Tragen: Die Antragstellerin ist als Portalbetreiberin mittelbare Störerin hinsichtlich der beanstandeten Bewertungen und haftet als solche nur eingeschränkt. Wird sie mit der Beanstandung eines Betroffenen – die richtig oder falsch sein kann…
Update: BGH: Negative eBay-Bewertung: „Versandkosten Wucher!!“ ist zulässige Meinungsäußerung
Negative eBay-Bewertung: „Versandkosten Wucher!!“ ist zulässige Meinungsäußerung – So der BGH in seinem Urteil vom 28. September 2022 (Az.: VIII ZR 319/20), wobei anzumerken ist, dass bisher nur die Pressemitteilung des Gerichts vom heutigen Tage vorliegt. Nach Ansicht des Gerichts liegt in der Bewertung kein Verstoß gegen 8 Abs. 2 Satz 2 der eBay-AGB und ist damit auch kein Verstoß gegen eine nachvertragliche Nebenpflicht aus dem geschlossenen Kaufvertrag gemäß der §§ 280 I, 241 II BGB. Das Gericht sieht gemäß Ausführungen in der Pressemitteilung die Bewertung nicht als unzulässige Schmähkritik an. Link zur Pressemitteilung: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=131274&linked=pm&Blank=1 Update vom 11. November 2022: Zwischenzeitlich wurde der Volltext der Entscheidung veröffentlicht. Das Gericht führt…
BGH: Bewertungen auf Reiseportal erfordert erhöhte Prüfpflicht des Portals bei Bestreiten von Gästekontakt
Bewertungen auf Reiseportal erfordert erhöhte Prüfpflicht des Portals bei Bestreiten von Gästekontakt – Dieses Bestreiten reicht grundsätzlich aus, damit eine Internetplattform die Bewertungen zu einer Reise auf deren Echtheit prüft. So der BGH in seinem Urteil vom 9. August 2022 (Az.: VI ZR 1244/20) in einem Rechtsstreit zwischen einem Ferienparkbetreiber und einer Internetbewertungsplattform rund um vorhandene Kundenbewertungen zu den Dienstleistungen des Ferienparkbetreibers, die negativ ausfielen und bei den bestritten worden war, dass ein Gästekontakt durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen vorlag. Bewertungen auf Reiseportal erfordert erhöhte Prüfpflicht des Portals bei Bestreiten von Gästekontakt – Ansicht des Gerichts Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Entgegen der Ansicht der Revision…
OLG Schleswig:Keine Unterlassung gegen Google-Places Bewertung
Keine Unterlassung gegen Google-Places Bewertung – Dies hat das Gericht in seinem Urteil vom 16. Februar 2022 (Az.: 9 U 134/219 und den dort zu bewertenden Inhalt der Bewertung so entschieden. Das Gericht sah die Meinungsfreiheit zu Gunsten der bewertenden Person als gegeben an. Streitgegenständlich war eine Bewertung des klagenden Immobilienmaklers durch die beklagte Person, die nach einem Kontakt zu einer Immobilie abgeben worden. Neben der Bewertung mit einem von fünf Sternen erfolgte die Bewertung mit folgendem Wortlaut: „Ich persönlich empfand Herrn … als arrogant und nicht hilfsbereit. Herr …. sagte mir ‚Kunde ist man, wenn man gekauft hat‘. Offensichtlich nicht vorher, so habe ich mich auch gefühlt.“ Keine Unterlassung…