OLG Celle: Wer trägt die Darlegungs- und Beweislast für Vorliegen rechtswidriger Inhalte, wenn diese streitig sind, bei Verfahren nach § 21 II TTDSG?!->im Streitfall nicht zu entscheiden, aber Zulassung der Rechtsbeschwerde zum BGH
So das Gericht in seinem Beschluss vom 2. April 2024 (Az.:5 W 10/24) rund um einen Anspruch eines in einem Arbeitgeberbewertungsportals bewerteten Arbeitgeber gegen das Bewertungsportal und der Durchführung eines Verfahrens nach § 21 II TTDSG. Das Gericht führt grundlegende Überlegungen zur Darlegungs- und Beweislast aus, ohne dass dies im Streitfall für das Gericht von Relevanz für die konkrete Entscheidung war. Dabei kommt es zu folgenden Ausführungen: „…Geht man davon aus, dass die hier erörterte Tatsachenbehauptung prozessual streitig ist, bereitet es dem Senat Schwierigkeiten zu erkennen, welcher der Verfahrensbeteiligten vorliegend die Beweislast trägt: aa) In einem zivilrechtlichen Klageverfahren wäre beweispflichtig für die Richtigkeit seiner Tatsachenbehauptung der Äußernde, also die beklagte…
OLG Frankfurt a.M.:Darlegung & Beweis bei Markenlöschung wegen Nichtbenutzung
Darlegung & Beweis bei Markenlöschung wegen Nichtbenutzung – In einem solchen Markenlöschungsverfahren hatte das OLG Frankfurt a.M. in seinem Urteil vom 10. März 2022 (Az.: 6 U 49/21) über den Antrag mit der Begründung der Nichtbenutzung für einige geschützten Waren bzw. Dienstleistungen zu entscheiden. Im Rahmen des Verfahrens wurde der Vortrag zu rechtserhaltenden Benutzungshandlungen durch den Kläger bestritten. Darlegung & Beweis bei Markenlöschung wegen Nichtbenutzung – Ansicht des Gerichts Das Gericht wendet dann im Jahr 2021 ergangene Rechtsprechung des BGH an und äußert sich in den Entscheidungsgründen unter anderem wie folgt: „…Nach § 49 Abs. 1 Satz 1 MarkenG wird die Eintragung einer Marke auf Antrag wegen Verfalls gelöscht, wenn…
LAG Köln:Darlegungs-und Beweislast für E-Mail-Zugang
Darlegungs-und Beweislast für E-Mail-Zugang – Die Kommunikation per E-Mail kann aus rechtlicher Sicht zu Problemen führen, sofern der Zugang einer solchen E-Mail nicht gesichert ist bzw. durch den Empfänger bestritten wird. Dann stellt sich die Frage, wer den Zugang der E-Mail und damit deren Inhalt darlegen und beweisen muss. So auch in einer umfangreichen arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung, über die das LAG Köln mit Urteil vom 11. Januar 2022 (Az.: 4 Sa 315/21) durch Urteil entschieden hat. Es war zwischen den Parteien unter anderem streitig, ob den klagenden Arbeitnehmer eine E-Mail, nebst Schreiben als Anhang, seines beklagten Arbeitgebers erreicht hatte, die ein Angebot eines Arbeitsplatzes enthalten haben soll. Darlegungs-und Beweislast für E-Mail-Zugang…