BAG: § 6 Abs. 4 Satz 1 BDSG und damit der besondere Schutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor einer Abberufung ist mit dem Recht der EU vereinbar
So das Gericht in seinem Urteil vom 6. Juni 2023 (Az.: 9 AZR 621/19) in Übereinstimmung mit der Entscheidung des EuGH in dem Vorabentscheidungsersuchen des BAG. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Durch § 6 Abs. 4 Satz 1 BDSG werden die Ziele der DSGVO nicht beeinträchtigt. Die Abberufung – wie auch die Kündigung – des Datenschutzbeauftragten ist nach nationalem Recht zwar an besondere Anforderungen geknüpft, da jeweils die Schwelle des „wichtigen Grundes“ erreicht werden muss. Damit werden die Voraussetzungen, unter denen der Verantwortliche das Arbeitsverhältnis mit einem verpflichtend benannten Datenschutzbeauftragten beenden kann, erhöht, jedoch weder unmöglich noch unzumutbar erschwert. Insbesondere ist auch nach nationalem Recht nicht…
BAG: Abberufung von Datenschutzbeauftragten aus wichtigem Grund möglich->wichtiger Grund ist gleichzeitige Funktion als Betriebsratsvorsitzender, da Interessenkollisionen drohen
So das Gericht in seinem Urteil vom 6. Juni 2023 (Az.: 9 AZR 383/19), zudem nunmehr die vollständige Urteilsbegründung vorliegt. In diesem Verfahren hatte das BAG den EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens mit rechtlichen Fragen beschäftigt. Der EuGH hatte mit Urteil vom 09. Februar 2023, Az.: C-453/21, entschieden, so dass das BAG nunmehr auch seine Entscheidung treffen konnte. Das Gericht sieht auch nach der Rechtslage bis zum 24.5.2018 und danach unter Geltung des § 38 BDSG einen Interessenkonflikt zwischen der Funktion des betrieblichen Datenschutzbeauftragten und der Funktion als Vorsitzendem eines Betriebsrates. Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen dazu unter anderem aus: „…Die Pflichten eines Datenschutzbeauftragten sind mit denen eines Betriebsratsvorsitzenden…
LAG Rheinland-Pfalz: keine Datenschutz-Folgenabschätzung für Einsatz von Microsoft365 erforderlich, wenn bei Nutzung in Software keine Kundendaten gespeichert werden
So das Gericht in seinem Urteil vom 29. August 2022 (Az.: 3 Sa 203/21). In dem arbeitsgerichtlichen Verfahren war die Kündigung eines Beschäftigten zu entscheiden, der sich gegen die Kündigung im Wege der Kündigungsschutzklage gewehrt hatte. Der Beschäftigte war betrieblicher Datenschutzbeauftragter in einem Unternehmen, in dem im Jahr 2020 weniger als 10 Menschen beschäftigt waren. Das Gericht sieht keine Bestellpflicht im konkreten Fall aus Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG. Unter anderem sah das Gericht keine Pflicht zur Bestellung, da für den Einsatz von Microsoft365 keine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich sei und sich daher der Kläger nicht auf die gesetzliche Regelung des § 38 I 2 1. Alt. BDSG. Dazu führt…
LAG Rheinland-Pfalz: Kein Kündigungsschutz für einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten, wenn dessen Bestellung gesetzlich nicht notwendig war
So das Gericht in seinem Urteil vom 29. August 2022 (Az.: 3 Sa 203/21). In dem arbeitsgerichtlichen Verfahren war die Kündigung eines Beschäftigten zu entscheiden, der sich gegen die Kündigung im Wege der Kündigungsschutzklage gewehrt hatte. Der Beschäftigte war betrieblicher Datenschutzbeauftragter in einem Unternehmen, in dem im Jahr 2020 weniger als 10 Menschen beschäftigt waren. Das Gericht sieht keine Bestellpflicht im konkreten Fall aus Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG. Zu § 38 BDSG führt das Gericht unter anderem in den Entscheidungsgründen aus: „…Nach § 38 Abs. 1 S. 1 BDSG haben nichtöffentliche Verantwortliche und Auftragsbearbeiter einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig…
EuGH: Entscheidung im Vorabentscheidungsersuchen des BAG zum Abberufungsschutz und zur Frage der Feststellung von Interessenkonflikten
In seiner Entscheidung vom 9. Februar 2022 (Az.: C‑453/21) gibt das Gericht die rechtlichen Leitlinien aus Sicht des EU-Rechts, auf die es auch hier bei der noch folgenden Entscheidung des deutschen Gerichts im konkreten Einzelfall ankommt, vor. Das Gericht hat dabei folgende Leitzsätze aufgestellt: 1. Art. 38 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der ein bei einem Verantwortlichen oder einem Auftragsverarbeiter beschäftigter Datenschutzbeauftragter nur aus wichtigem Grund abberufen…
LAG Hamm: Bestellungspflicht eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten für personenbezogene Daten verarbeitendes Unternehmen aus Unternehmensgruppe
Eine solche besteht weder aus Art. 37 DSGVO noch aus § 38 BDSG für ein Unternehmen, so das LAG Hamm in seinem Urteil vom 6. Oktober 2022 (Az.: 18 Sa 271/22), dass im Rahmen einer Unternehmensgruppe in Bezug auf Beschäftigtendaten die Abrechnung des Entgelts und die Personalverwaltung vorliegt. Das Gericht hatte im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens zu entscheiden, ob der klagende Arbeitnehmer den Sonderkündigungsschutz als interner betrieblicher Datenschutzbeauftragter nach § 6 IV 2 BDSG für sich beanspruchen konnte. Dies verneinte das Gericht in der umfangreichen Begründung. Zunächst stellt das Gericht fest, dass die Feststellung des Kündigungsschutzes immer nur bezogen auf den Verantwortlichen zu prüfen ist, bei dem für den internen betrieblichen…
BAG: Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten durch § 38 I 1 und II BDSG iVm. § 6 IV 2 BDSG hat Bestand
Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten durch § 38 I 1 und II BDSG iVm. § 6 IV 2 BDSG hat Bestand – Damit setzt das BAG in seinem Urteil vom 25. August 2022 (Az.: 2 AZR 225/20) die Kriterien um, die der EuGH aufgrund des Vorlagebeschlusses ergangenen Entscheidung vom 22. Juni 2022 (Az.: C-534/20) aufgestellt wurden. In dem Urteil setzt sich das BAG umfassend mit den rechtlichen Voraussetzungen der beiden genannten Vorschriften auseinander. Sonderkündigungsschutz des betrieblichen Datenschutzbeauftragten durch § 38 I 1 und II BDSG iVm. § 6 IV 2 BDSG hat Bestand – Ansicht des Gerichts Das Gericht führt in den Entscheidungsgründen des Urteils unter anderem zu aus, dass die…