OLG Celle: Wer trägt die Darlegungs- und Beweislast für Vorliegen rechtswidriger Inhalte, wenn diese streitig sind, bei Verfahren nach § 21 II TTDSG?!->im Streitfall nicht zu entscheiden, aber Zulassung der Rechtsbeschwerde zum BGH
So das Gericht in seinem Beschluss vom 2. April 2024 (Az.:5 W 10/24) rund um einen Anspruch eines in einem Arbeitgeberbewertungsportals bewerteten Arbeitgeber gegen das Bewertungsportal und der Durchführung eines Verfahrens nach § 21 II TTDSG. Das Gericht führt grundlegende Überlegungen zur Darlegungs- und Beweislast aus, ohne dass dies im Streitfall für das Gericht von Relevanz für die konkrete Entscheidung war. Dabei kommt es zu folgenden Ausführungen: „…Geht man davon aus, dass die hier erörterte Tatsachenbehauptung prozessual streitig ist, bereitet es dem Senat Schwierigkeiten zu erkennen, welcher der Verfahrensbeteiligten vorliegend die Beweislast trägt: aa) In einem zivilrechtlichen Klageverfahren wäre beweispflichtig für die Richtigkeit seiner Tatsachenbehauptung der Äußernde, also die beklagte…
OLG Karlsruhe: Auskunftspflicht bei Patentverletzung umfasst regelmäßig Rechnung und Lieferschein zu einem Vorgang
So das Gericht in seiner Entscheidung vom 14. Dezember 2022 (Az.: 6 U 255/21) im Rahmen eines Gerichtsverfahrens rund um eine Patentverletzung. Das Gericht führt unter anderem in den Entscheidungsgründen aus: „…Angesichts dieser rechtlichen Grundsätze und der dargestellten Interessenlage führt eine an Treu und Glauben ausgerichtete Bestimmung des Anspruchsinhalts dazu, dass der Schutzrechtsverletzer regelmäßig neben Rechnungen auch gegebenenfalls zusätzlich vorhandene Lieferscheine zu demselben Vorgang bereitstellen muss. Dabei handelt es sich entgegen der Ansicht der Anschlussberufung nicht um einen Eingriff in den Geschäftsbetrieb des Patentverletzers, der mangels Anlasses, die Verlässlichkeit des Nachweises durch nur einen Beleg je Vorgang vorab pauschal in Zweifel zu ziehen, zu weit ginge. Zwar ist bereits ein…
BGH: kein allumfassender Auskunftsanspruch bei Verletzung von geistigem Eigentum
kein allumfassender Auskunftsanspruch bei Verletzung von geistigem Eigentum – Bei einem Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG oder § 19 MarkenG ist dieser auf den konkreten Verletzungsfall und kerngleiche Handlungen beschränkt. Es besteht kein allgemeiner und umfassender Auskunftsanspruch über alle erdenklichen Rechtsverletzungen. So der BGH in der Bestätigung der eigenen Rechtsprechung in seinem Urteil vom 28. Juli 2022 (Az.: I ZR 141/20 – Elektronischer Pressespiegel II). In dem Rechtsstreit waren Vergütungen rund um Elektronische Pressespiegel streitig. kein allumfassender Auskunftsanspruch bei Verletzung von geistigem Eigentum – Bestätigung bisheriger Rechtsprechung Der BGH führt in der Bestätigung der eigenen Rechtsprechung in den Entscheidungsgründen unter anderem aus: „…Ein allgemeiner Auskunftsanspruch, der auf die Ausforschung der…