BAG: 200 EUR Schadensersatz nach Art.82 DSGVO für Arbeitnehmer, wenn Arbeitgeber für Testbetrieb einer cloudbasierten Software für Personalverwaltung mehr personenbezogenen Daten bereitstellt als in Betriebsvereinbarung niedergelegt
So das Gericht in seiner Entscheidung vom 8.Mai 2025 (Az.: 8 AZR 209/21).Das Gericht sah einen entsprechenden Kontrollverlust über die personenbezogenen Daten, die nicht durch die Rechtsgrundlage der Betriebsvereinbarung und eine Rechtsgrundlage aus der DSGVO… BAG: 200 EUR Schadensersatz nach Art.82 DSGVO für Arbeitnehmer, wenn Arbeitgeber für Testbetrieb einer cloudbasierten Software für Personalverwaltung mehr personenbezogenen Daten bereitstellt als in Betriebsvereinbarung niedergelegt