OLG Stuttgart: Erfüllungsort nach § 29 ZPO für Rückzahlung nach Widerruf eines Online-Kaufvertrages ist der Sitz des beklagten Unternehmens und nicht der Ort, an dem sich die Kaufsache befindet
So unter anderem das Gericht in seinem Urteil vom 25.März 2025 (Az.: 6 U 89/24) in einem Rechtsstreit, in dem nach dem Widerruf eines online geschlossenen Kaufvertrages der Kaufpreis gerichtlich eingeklagt worden war. Das Gericht… OLG Stuttgart: Erfüllungsort nach § 29 ZPO für Rückzahlung nach Widerruf eines Online-Kaufvertrages ist der Sitz des beklagten Unternehmens und nicht der Ort, an dem sich die Kaufsache befindet