Mehr über den Artikel erfahren OLG Stuttgart: Ändert sich der Lebenssachverhalt und damit Streitgegenstand zwischen Zustellung einer Beschlussverfügung und Urteil nach Widerspruch ist erneute Vollziehung der einstweiligen Verfügung zur Wirksamkeit des Unterlassungsverbotes erforderlich
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OLG Stuttgart: Ändert sich der Lebenssachverhalt und damit Streitgegenstand zwischen Zustellung einer Beschlussverfügung und Urteil nach Widerspruch ist erneute Vollziehung der einstweiligen Verfügung zur Wirksamkeit des Unterlassungsverbotes erforderlich

So das Gericht in seinem Urteil vom 6. Juni 2024 (Az.: 2 U 207/23) im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, in dem es um die Unternehmereigenschaft eines Online-Verkäufers und damit verbunden zahlreichen…

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