OLG Stuttgart:Dringlichkeitsschädliches Verhalten
Dringlichkeitsschädliches Verhalten – Ein „No Go“ im Rahmen der Prozessführung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren und insbesondere in UWG-Sachen. Hier gilt eine widerlegbare Dringlichkeitsvermutung nach § 12 I UWG. Das OLG…