Mehr über den Artikel erfahren OLG Köln: Bestätigungsschaltfläche für ordnungsgemäße Kündigung nach § 312k II BGB muss auf vorzuhaltender Bestätigungsseite einer Webseite bei Aufruf vorhanden sein und nicht erst nach Ausfüllung von Formularfelder eingeblendet werden
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OLG Köln: Bestätigungsschaltfläche für ordnungsgemäße Kündigung nach § 312k II BGB muss auf vorzuhaltender Bestätigungsseite einer Webseite bei Aufruf vorhanden sein und nicht erst nach Ausfüllung von Formularfelder eingeblendet werden

So unter anderem das Gericht mit Urteil vom 10. Januar 2025 (Az.: 6 U 62/24) in einem Rechtsstreit zwischen einem qualifizierten Verbraucherverband und einem Unternehmen, dass Telekommunikationsdienstleistungen anbietet. Dieses hatte…

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Mehr über den Artikel erfahren OLG Schleswig: fehlende Telefonnummer in Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen führt nicht zur Verlängerung der Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate und 14 Tage in Anwendung der §§ 356 III S. 2, 355 II S. 2, 356 II Nr. 1a BGB
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OLG Schleswig: fehlende Telefonnummer in Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen führt nicht zur Verlängerung der Widerrufsfrist auf maximal 12 Monate und 14 Tage in Anwendung der §§ 356 III S. 2, 355 II S. 2, 356 II Nr. 1a BGB

So das Gericht mit Urteil vom 18. November 2024 (Az.: 10 U 31/24) in einem Rechtsstreit über einen Autokauf, der mittels Fernkommunikationsmitteln geschlossen wurde, so dass das Fernabsatzrecht wegen der…

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Mehr über den Artikel erfahren OLG Dresden: Arbeitgeberbewertungsportal muss aufgrund einer konkreten Beschwerde Prüfpflichten zu einer konkreten Bewertung erfüllen, dabei aber nicht unbeschränkt die Identität des Bewertenden offenlegen
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OLG Dresden: Arbeitgeberbewertungsportal muss aufgrund einer konkreten Beschwerde Prüfpflichten zu einer konkreten Bewertung erfüllen, dabei aber nicht unbeschränkt die Identität des Bewertenden offenlegen

So das Gericht in seinem Urteil vom 17. Dezember 2024 (Az.: 4 U 744/24) im Rahmen eines Rechtstreits rund um einen durch einen Arbeitgeber geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf weitere Veröffentlichung…

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