Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel – Werbeverbote und neue Informationspflichten haben Unternehmen ab 2026 zu beachten – Teil 1

Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel ist durch die EU-Gesetzgebungsorgane beschlossen und im Amtsblatt der EU verkündet worden. In einem zweiteiligen Beitrag gebe ich einen Ausblick…

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Mehr über den Artikel erfahren OLG Bremen: Bewerbung eines Produktes mit der Angabe „LGA geprüft“ ohne Hinweis zu Prüfkriterien oder einer Fundstelle, wo Prüfkriterien auffindbar sind, ist eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG->Unklarer Link in Onlineverkaufsangebot reicht nicht aus
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OLG Bremen: Bewerbung eines Produktes mit der Angabe „LGA geprüft“ ohne Hinweis zu Prüfkriterien oder einer Fundstelle, wo Prüfkriterien auffindbar sind, ist eine Irreführung durch Unterlassen nach § 5a UWG->Unklarer Link in Onlineverkaufsangebot reicht nicht aus

So das Gericht in seinem Hinweisbeschluss vom 24. Januar 2024 (Az.:  2 U 60/23) in einem wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreit eines qualifizierten Wirtschaftsverbandes mit einem Unternehmen, dass ein Produkt mit der Angabe…

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Mehr über den Artikel erfahren OLG München: Bewerbung eines Lebensmittels mit der Angabe „für ein gesundes Immunsystem“ stellt einen Verstoß gegen Art. 10 I HCVO und damit § 3a UWG dar
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OLG München: Bewerbung eines Lebensmittels mit der Angabe „für ein gesundes Immunsystem“ stellt einen Verstoß gegen Art. 10 I HCVO und damit § 3a UWG dar

Die Angabe ist, so die Ausführungen des Gerichts in seinem Urteil vom 21. Dezember 2023 (Az.: 29 U 4088/22) in einem wettbewerbsrechtlichen Rechtsstreit zwischen einem qualifizierten Wirtschaftsverband und einem Unternehmen,…

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Mehr über den Artikel erfahren LG Darmstadt: Grundpreisangabenpflicht nach § 4 PAngV gilt auch, dann wenn Produkt auf einer Internetseite zum Kauf angeboten wird, die für jedermann zugänglich ist, egal ob die tatsächlichen Verkäufe nur an B2B-Kunden erfolgen sollten
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LG Darmstadt: Grundpreisangabenpflicht nach § 4 PAngV gilt auch, dann wenn Produkt auf einer Internetseite zum Kauf angeboten wird, die für jedermann zugänglich ist, egal ob die tatsächlichen Verkäufe nur an B2B-Kunden erfolgen sollten

So das Gericht in seinem Urteil vom 19. Februar 2024 (Az.: 18 O 18/23) im Rahmen eines Wettbewerbsrechtsstreit eines qualifizierten Wirtschaftsverbandes rund um Angebotsdarstellungen auf einer bekannten Internetverkaufsplattform. Der beklagte…

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