Mehr über den Artikel erfahren OLG München: kein Anspruch auf Löschung von „Zahlungsstörungen“ nach Art. 17 DSGVO vor Ablauf von 3 Jahren seit Beendigung der Situation gegenüber Wirtschaftsauskunftei, wenn Interesse der natürlichen Person an vorzeitiger Löschung nicht dem Interesse der Wirtschaftsauskunftei überwiegen
Bild erstellt mit Adobe Firefly durch Prompting

OLG München: kein Anspruch auf Löschung von „Zahlungsstörungen“ nach Art. 17 DSGVO vor Ablauf von 3 Jahren seit Beendigung der Situation gegenüber Wirtschaftsauskunftei, wenn Interesse der natürlichen Person an vorzeitiger Löschung nicht dem Interesse der Wirtschaftsauskunftei überwiegen

Ein solches überwiegendes Interesse und damit eine Löschung nach 6 Monaten oder zwei Jahren konnte das Gericht in seinem Endurteil vom 11. April 2025 (Az.:14 U 3590/24 e) nicht feststellen.…

0 Kommentare
Mehr über den Artikel erfahren VG Schleswig: Nach Gefährdungsanzeige hinsichtlich Arbeitsüberlastung durch Arbeitgeber im öffentlichen Bereich erstellte Tabelle in MS-Word mit 350 Vorgängen, aufgeschlüsselt auch nach Beschäftigten, löst keinen Mitbestimmungstatbestand zu Gunsten des Personalrates aus
Bild erstellt mit Adobe Firefly durch Prompting

VG Schleswig: Nach Gefährdungsanzeige hinsichtlich Arbeitsüberlastung durch Arbeitgeber im öffentlichen Bereich erstellte Tabelle in MS-Word mit 350 Vorgängen, aufgeschlüsselt auch nach Beschäftigten, löst keinen Mitbestimmungstatbestand zu Gunsten des Personalrates aus

So das Gericht in seinem Beschluss vom 8.April 2025 (Az.: 19 A 10/24) in einem Rechtsstreit, in dem ein Personalrat ein solches Mitbestimmungsrecht geltend gemacht hatte, dessen rechtliche Verankerung im…

0 Kommentare
Mehr über den Artikel erfahren LG Hamburg: Von einem Datenschutzverstoß betroffene ehemalige Arbeitnehmer haben Anspruch auf Akteneinsicht nach §§ 406e I,III StPO in Akte eines datenschutzrechtlichen Bußgeldverfahrens, da berechtigtes Interesse an Verfolgung eigener zivilrechtlicher Ansprüche überwiegt
Bild erstellt mit Adobe Firefly durch Prompting

LG Hamburg: Von einem Datenschutzverstoß betroffene ehemalige Arbeitnehmer haben Anspruch auf Akteneinsicht nach §§ 406e I,III StPO in Akte eines datenschutzrechtlichen Bußgeldverfahrens, da berechtigtes Interesse an Verfolgung eigener zivilrechtlicher Ansprüche überwiegt

Und zwar dem Interesse des von dem Bußgeldverfahrens betroffenen ehemaligen Arbeitgebers, der die Aktenzeichsicht mittels Gerichtsverfahren verhindern wollte. Der Rechtsstreit betrifft den Komplex der Verhängung eines Bußgeldes von 35,3 Mio.…

0 Kommentare